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Behandlung von Behinderten

Der medizinische Fortschritt, frühe Diagnose- und Fördermaßnahmen und schließlich die Alterspyramide, sie alle sind Ursachen dafür, dass heute in Deutschland so viele behinderte Menschen leben, wie nie zuvor. Sie brauchen nicht nur Betreuung und medizinische Versorgung - auch die Behandlung all der Menschen, die aufgrund ihres Handicaps nicht eigenverantwortlich für ihre Mundgesundheit eintreten können, wird stark eingefordert.
 
Behinderte Patienten empfinden Schmerzen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich genauso wie ein ansonsten gesunder Patient. Da aber ein Teil der Behinderten aufgrund ihrer motorischen Problematik nicht in der Lage ist, die orale Prophylaxe in dem erforderlichen Ausmaß zu betreiben, sind sie besonders für Zahnerkrankungen jeglicher Art anfällig.
 
Dass eine zahnärztliche Behandlung auch bei eingangs nicht kooperativen Patienten durchaus möglich ist, beweisen heute immer wieder Zahnärzte die sich auf die Behandlung Behinderter spezialisiert haben. Jeder zehnte Zahnarzt (in Deutschland etwa 6 000) beschäftigt sich intensiv mit der Behandlung der in der oben beschriebenen Form behinderten Menschen.
 
Häufig sind allerdings auch kieferchirurgische Behandlungen erforderlich die in der zahnärztlichen Praxis nicht durchführbar sind.
 
In unserer kieferchirurgischen Praxis stimmen die organisatorischen Voraussetzungen für die Behandlung behinderter Patienten:

Die Praxis kann direkt vom Fahrdienst angefahren werden und liegt im Maria-Josef-Hospital Greven.

Die Behandlungsräume sind großzügig und rollstuhlfreundlich gestaltet.

Bei extremer Angst und mangelnder Kooperation stehen erfahrene Anästhesisten zur Verfügung die schonende Anästhesieverfahren durchführen.

In der Aufwachzeit ist für die fachliche Betreuung gesorgt, Angehörige und Betreuer können selbstverständlich anwesend sein.
 
Wir haben spezielle Sprechstunden für die Behindertenbehandlung eingerichtet. Eine Mitarbeiterin koordiniert die Termine und kann schnell reagieren, wenn Termine aufgrund von plötzlichen körperlichen Beschwerden der Patienten verschoben werden müssen.

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